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   OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09   

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https://dejure.org/2009,7228
OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09 (https://dejure.org/2009,7228)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.04.2009 - 3 W 9/09 (https://dejure.org/2009,7228)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. April 2009 - 3 W 9/09 (https://dejure.org/2009,7228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 2169 Abs. 1; ; BGB § 2169 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2169 Abs. 1; BGB § 2169 Abs. 3
    Ansprüche des Vermächtnisnehmers nach Veräußerung der vermachten Sache durch die Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche des Vermächtnisnehmers nach Veräußerung der vermachten Sache durch die Erben

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vermächtnis von Gegenständen, die dem Erblasser gar nicht (mehr) gehören, ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09
    Dafür, dass vorliegend im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung in jedem Fall auch das rechtsgeschäftliche Surogat als vom Erblasser vermacht angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.12.1956, IV ZR 238/56, BGHZ 22, 357; Staudinger/Otto, a.a.O. Rn. 16 m.w.N.), fehlt es an ausreichendem Sachvortrag nebst Beweisantritt des Antragstellers.
  • OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes

    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20

    Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass

    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
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