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OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vermächtnis und Herausgabe des Surrogat
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2169
Vermächtnis und Herausgabe des Surrogates
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2169 Abs. 1; BGB § 2169 Abs. 3
Ansprüche des Vermächtnisnehmers nach Veräußerung der vermachten Sache durch die Erben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche des Vermächtnisnehmers nach Veräußerung der vermachten Sache durch die Erben
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Vermächtnis von Gegenständen, die dem Erblasser gar nicht (mehr) gehören, ist unwirksam
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 08.01.2009 - 7 O 110/08
- OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1395
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56
Veräußerung des vermachten Gegenstandes
Auszug aus OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09
Dafür, dass vorliegend im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung in jedem Fall auch das rechtsgeschäftliche Surogat als vom Erblasser vermacht angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.12.1956, IV ZR 238/56, BGHZ 22, 357;… Staudinger/Otto, a.a.O. Rn. 16 m.w.N.), fehlt es an ausreichendem Sachvortrag nebst Beweisantritt des Antragstellers.
- OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes …
Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052;… Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16;… Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14). - OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass
Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052;… Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16;… Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).